Europa wählt. Alle EU-Bürger wählen mit.

EU-Wahl

FreiSein für Mitbestimmung

 

Die Wahl zum Europäischen Parlament (EP) findet in Österreich am 9. Juni 2024 statt. Gewählt werden die Abgeordneten unseres Landes für die Legislaturperiode 2024 bis 2029. Das Europäische Parlament ist das einzige von 7 Organen der Europäischen Union (EU), dessen Mitglieder direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird, daher ist es sinnvoll, dieses demokratische Recht zu nutzen und damit mitzubestimmen, wie sich die EU in den nächsten 5 Jahren weiterentwickelt.

Aus Österreich sind derzeit Abgeordnete von fünf politischen Parteien, nämlich von ÖVP, SPÖ, FPÖ, NEOS und Grünen Mitglieder des Europäischen Parlaments. Die Abgeordneten aus allen Ländern haben sich in sieben Fraktionen zusammengeschlossen, es gibt aber auch freie Abgeordnete.

Hier ein Überblick:
Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP)
Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D)
RenewEurope Group
Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz (EFA)
Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR)
Fraktion Identität und Demokratie (ID)
Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL

Die Abgeordneten wählen dann die Mitglieder der EU-Kommission: den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und die EU-Kommissare, die wie Minister für bestimmte Themenbereiche zuständig sind.

Um als EU-Bürger an der Wahl teilnehmen zu können, gelten folgende Voraussetzungen & Fristen:

  • Grundsätzlich ist ein Eintrag in die Wählerevidenz notwendig. Für Österreicher, die in Österreich hauptgemeldet sind, geschieht das automatisch wie bei den anderen Wahlen in Österreich.
  • EU-Bürger, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, aber ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, müssen bis zum 26. März 2024 einen Antrag auf Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz bei der Hauptwohnsitzgemeinde in Österreich stellen.
  • Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland, die an der Europawahl teilnehmen wollen, können bis 25. April 2024 eine Aufnahme in die Europa-Wählerevidenz beantragen. Zuständig für den Antrag ist die Gemeinde, zu der ein rechtlicher Anknüpfungspunkt besteht (beispielsweise die Gemeinde des früheren Hauptwohnsitzes).

Neben den oben angeführten Parteien, die fix antreten können, sammeln derzeit weitere politische Gruppierungen in Österreich Unterschriften, um auf die Wahllisten zu kommen, u.a. die Freisinnigen, die EU-Austrittspartei oder die Initiative DNA der Ärztin Maria Hubmer-Mogg.

Um das Antreten einer solchen Gruppierung zu ermöglichen, muss man jedenfalls bis 26.3.24 in einer Wählerevidenz eingetragen sein. Für das Sammeln der nötigen 2600 Unterstützungserklärungen haben die wahlwerbenden Gruppen dann noch bis 26. April Zeit. Auf den Stimmzettel kommen nur jene Parteien, die spätestens bis zu diesem Tag um 17.00 Uhr ihren Wahlvorschlag samt der notwendigen Unterschriften bei der Bundeswahlbehörde eingereicht haben.

 

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