Stimmabgabe, aber richtig!

Parlament

FreiSein mit einer korrekten Stimmabgabe

 

Die Wahlen zum österreichischen Nationalrat stehen bevor. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme abzugeben. Das sind die Optionen, und das ist dabei zu beachten.

Es muss nicht immer der klassische Weg ins Wahllokal der eigenen Gemeinde sein, um vom Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn bereits seit 1990 besteht die Option, an bestimmten Urnengängen mittels Briefwahl teilzunehmen. War anfangs noch die Bestätigung eines zweiten österreichischen Staatsbürgers notwendig, ist es seit der Wahlrechtsreform 2007 möglich, eine Wahlkarte zu beantragen, um seine Stimme abzugeben.

Das ist auch bei der kommenden Nationalratswahl am 29.9.24 möglich. Die dafür notwendige Wahlkarte kann noch bis 25.9.24 um 24 Uhr auf folgenden Wegen beantragt werden: Entweder man spricht in der Wohnsitzgemeinde während der Amtsstunden persönlich vor oder man nutzt die digitale Variante via ID Austria, Antragscode, Lichtbildausweis oder Reisepassnummer.
Eine persönliche Beantragung ist am Gemeindeamt sogar noch bis Freitag, 27.9.24 um 12 Uhr möglich.
Wenn die Wahlkarte elektronisch bestellt wird, kann man sie entweder persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter in der Gemeinde abholen oder sich die Unterlagen postalisch zustellen lassen.

Seit einer weiteren Wahlrechtsreform im Jahr 2023, die mit Beginn des heurigen Jahres in Kraft getreten ist, kann eine Briefwahlstimme auf folgende Weise abgegeben werden:

  • direkt bei der Abholung bzw. jederzeit danach im Gemeindeamt während der Amtsstunden, dazu ist in jeder Gemeinde eine Wahlzelle oder ein Ort eingerichtet, wo ich geheim und unbeobachtet wählen kann
  • postalisch via Rücksendung an die Wahlbehörde, wobei hier der Postweg zu beachten ist, denn die Wahlkarte muss vor Wahlschluss (Sonntag, 29.9.23, 17 Uhr) bei der Wahlbehörde eingelangt sein
  • in jedem Wahllokal in ganz Österreich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten, die je nach Gemeinde unterschiedlich sind
  • bei einer mobilen Wahlkommission, die man etwa im Fall von Mobilitätseinschränkungen oder Aufenthalten im Krankenhaus oder Pflegeheim beantragen kann

Die Briefwahlstimmen, die bis Freitag Mittag abgegeben werden bzw. bei der Wahlbehörde eingelangt sind, werden an die jeweiligen Bezirkswahlbehörden weitergeleitet und am Wahltag gleich mit ausgezählt. Alle anderen mittels Wahlkarte abgegebenen Stimmen werden im Lauf des Montags an die zuständigen Stellen übermittelt und bis Donnerstag nach der Wahl eingerechnet. Daher liegt das amtliche Endergebnis auch erst zu diesem Zeitpunkt endgültig vor.

Das System der Briefwahl ist immer wieder in der Kritik. Angezweifelt wird, dass sie dem persönlichen und geheimen Wahlrecht entspricht, das im Artikel 26 (1) Bundesverfassungsgesetz garantiert ist.

Und tatsächlich gibt es einige Fallstricke dieser Variante:

Schon bei der postalischen Zustellung, die zwar eingeschrieben erfolgt – bei Beantragung mit der ID Austria kann man sich die Wahlkarte auf eigene Verantwortung auch ohne Einschreiben zustellen lassen –, kann es zu Missbrauch kommen, da jede x-beliebige Person, die die Unterlagen in die Hände bekommt, den Stimmzettel ausfüllen und an die Behörden postalisch retournieren kann.

Auch ist eine persönliche und geheime Stimmabgabe nicht hundertprozentig garantiert, denn auch andere Personen im gleichen Haushalt können einem dabei über die Schulter schauen oder den Stimmzettel ausfüllen.

Weiters kann es auf dem Postweg oder dem Weg vom Gemeindeamt zur Bezirkswahlbehörde zu Problemen kommen, so dass die Stimmen nicht rechtzeitig zur Auszählung einlangen.

Auch im Vorfeld sind Probleme nicht ausgeschlossen. In Erinnerung sind die beschädigten Briefwahlkuverts bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016.
Und auch heuer gab es – wie das Ö1-Morgenjournal am 12.9.24 und die Website von Robert Marschall berichten – in Oberösterreich Unregelmäßigkeiten. In der Stadt Steyr kam es bei der Wahlkartenbeantragung zu einem „technischen Fehler“. 520 Bürgerinnen und Bürger haben eine falsche Antwortnummer von der Gemeinde erhalten.
Und in Frankenmarkt wurden gar Wahlkarten vertauscht. Ein Betroffener, dem das aufgefallen ist, hat sich an die Kronen Zeitung gewandt, weil er eine Wahlkarte von jemand anderem erhalten hat. Betroffen davon sollen 339 Wahlkarten sein.
Eine Wahlanfechtung, die in solchen Fällen durchaus möglich ist, wird laut Verfassungsjurist DDr. Heinz Mayer dann erfolgreich sein, wenn sich die Unregelmäßigkeiten auf das Wahlergebnis auswirken.

In einem Gespräch auf RTV äußert sich der Chefredakteur von Report 24, Florian Machl, ausführlich zur grundsätzlichen Problematik bei einer Stimmabgabe via Wahlkarte.

Was bei der Stimmabgabe noch zu beachten ist:

  • Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Stimmzettel, sondern jeweils einen eigenen für die 39 unterschiedlichen Regionalwahlkreise.
  • Bundesweit kandidieren neben den fünf bereits im Parlament vertretenen Parteien ÖVP, FPÖ, SPÖ, Grüne und NEOS noch Bierpartei, Liste Petrovic, KPÖ und Keine von denen (Wandel).
  • MFG (Salzburg, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien), die Gelben (Burgenland) und Liste Gaza (Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien) sind nur in einzelnen Bundesländern am Stimmzettel.
  • Neben der Parteistimme können auch bis zu drei Vorzugsstimmen im Regional-, im Landes- und im Bundeswahlkreis abgegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass diese an einen Kandidaten der angekreuzten Partei vergeben werden. Im anderen Fall ist der Stimmzettel ungültig.
  • Um eine gültige Stimme abzugeben ist folgendes zu beachten:
    – Wenn die wahlberechtigte Person auf dem amtlichen Stimmzettel eine Partei eindeutig gekennzeichnet hat;
    – wenn die wahlberechtigte Person zumindest eine Vorzugsstimme für eine Bewerberin bzw. einen Bewerber vergeben hat;
    – wenn die wahlberechtigte Person auf andere Art eindeutig zu erkennen gibt, welche Partei sie wählen wollte.
    Die genauen Details finden Sie hier.

Abschließend gilt es festzuhalten, dass trotz all dieser Herausforderungen und eines grundsätzlichen Bedarfs zur Weiterentwicklung unseres demokratischen Systems die Stimmabgabe bei Wahlen – wie im Beitrag aus der Vorwoche ausführlich beschrieben – ein wichtiges Mittel zur Mitwirkung ist, das man keinesfalls leichtfertig aufgeben sollte.

Bei den diesjährigen Nationalratswahlen hat man je nach Bundesland bis zu elf Möglichkeiten zur eigenen Wahl.
Um sich einen Überblick über deren Programm zu verschaffen, veröffentlichen wir auf unserem Telegram-Kanal laufend die Antworten der wahlwerbenden Parteien, die diese auf einen Fragenkatalog der Redaktion der unabhängigen Medienplattform Idealism Prevails übermittelt haben.

 

Nächste Woche:
Unsere ZeitenWende Podcast mit Michael Karjalainen-Dräger und Alexander Mejstrik zur Frage: Wählen oder nicht wählen.

 

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